Die Dorfzone weist ebenfalls kaum mehr unüberbaute Parzellen auf und steht überdies nur mässig störenden Gewerbebetrieben nach der Definition der BNO offen. Die Möglichkeiten für eine gewerbliche Entwicklung und die Schaffung neuer Arbeitsplätze erscheinen sehr beschränkt, zumal die Bauordnung für die gewerbliche Nutzung in der WG3 auf kleingewerbliche Bauten eingeschränkt ist. Die Zuweisung von Land in die Übergangszone stellt keine Reserve an nutzbarem Gewerbebauland dar. Eine Einzonung dieses Landes kommt frühestens in 10 Jahren in Betracht und erfordert das ordentliche Verfahren. Die Zuweisung in die Übergangszone ist somit wenig flexibel;