Wird eine solche Bewilligung erteilt, bevor der Gemeinderat über die Einsprache entschieden hat, ist die Baubewilligung nicht rechtskräftig und mit dem Bauvorhaben darf vor der Rechtskraft des Einspracheentscheids nicht begonnen werden. Wurde oder wird im Zeitpunkt, in welchem der vorzeitige Baubeginn vom Baudepartement bewilligt wurde, eine Beschwerde gegen den Einspracheentscheid des Gemeinderats betreffend Erschliessungsabgaben eingereicht, hat die Schätzungskommission auf Gesuch über die aufschiebende Wirkung der ("Erschlies- sungs-")Beschwerde zu entscheiden.