Diese Ersatzabgaben sind demgemäss weder nach dem Gesetzeswortlaut, noch der gesetzlichen Systematik, noch der Sache nach ein Teilgehalt der Baureife im Sinne von § 32 Abs. 1 BauG. c) Die Parkplatzersatzabgaben sind Folge der Nichterfüllung der Parkplatzerstellungspflicht, weshalb ihre Beurteilung und Be- 2001 Bau-, Raumplanungs- und Umweltschutzrecht 253