Das Gebäude des Beschwerdeführers ist im Gegensatz zum Holländerhaus eher klein und gedrungen, die strassenseitigen Mauern sind nicht hoch und das eher flach abgeschrägte Dach reicht weit hinunter. Der Ortsbildschutzexperte führte aus, es habe sich früher wahrscheinlich um das bescheidene Haus eines Kleinbauern gehandelt. Die äusseren 2001 Denkmalschutz 243