wisser Bedeutung). Im Kurzinventar der Kantonalen Denkmalpflege ist das Gebäude Nr. z ebenfalls nicht vermerkt. In dessen Umgebung ist einzig das "Holländerhaus" im Kurzinventar enthalten. Die Gemeinde selbst hat kein Gesamtinventar der schützenswerten Gebäude erstellt, sondern nur die unter Substanzschutz stehenden Gebäude in Einzelinventaren erfasst. In der Dorfzone wurden von der Gemeinde das "Holländerhaus" und das "Schatzmannhaus" unter Substanzschutz gestellt. Drei aneinandergebaute Gebäude im Lindhof stehen unter Volumenschutz. Somit kann die Schutzwürdigkeit des streitbetroffenen Gebäudes weder aus dem ISOS noch aus dem kantonalen Kurzinventar abgeleitet werden.