" In der Vernehmlassung vom 14. Mai 1998 bringt der Gemeinderat zudem vor, der Beschwerdeführer übersehe mit der Rüge, der Ortsteil "O." weise kein zusammenhängendes schützenswertes Ortsbild mehr auf, dass unter dem Titel des Ortsbildschutzes auch verbleibende, wertvolle Einzelelemente bewahrt werden sollen, bzw. sichergestellt werden soll, dass sich diese nur organisch verändern können. Entsprechend übersehe der Beschwerdeführer zudem, dass 2001 Denkmalschutz 241