Mit der Dorfzone 'O.' wird ab dem erwähnten Holländerhaus via Bärenbrunnen bis zum westlich davon an der Lindhofstrasse gelegenen Wagnerhof ein zusammenhängendes Gebiet der Dorfzone zugeordnet." In der Vernehmlassung vom 14. Mai 1998 bringt der Gemeinderat zudem vor, der Beschwerdeführer übersehe mit der Rüge, der Ortsteil "O." weise kein zusammenhängendes schützenswertes Ortsbild mehr auf, dass unter dem Titel des Ortsbildschutzes auch verbleibende, wertvolle Einzelelemente bewahrt werden sollen, bzw. sichergestellt werden soll, dass sich diese nur organisch verändern können.