stimmende Ortsbild Rücksicht zu nehmen ist. Mit der sorgfältigen Sanierung des gegenüber gelegenen Holländerhauses wird gegenwärtig ein weiterer Schritt in diese Richtung seitens der Gemeinde getan. Die Gemeinde unterstützt die Bestrebungen zum Schutz des heute bestehenden Ortsbildes in der O. und kann Ihrem Begehren deshalb nicht entsprechen." In der Vernehmlassung im regierungsrätlichen Beschwerdeverfahren führte er aus: "Der Beschwerdeführer zweifelt den besonderen Wert des Gebäudes für das Ortsbild und demzufolge dessen Volumenschutz an.