in die Kategorie der Gebäude mit Volumenschutz wird primär die Bedeutung dieses Hauses für das Ortsbild unterstrichen. Erneuerungen bzw. Neugestaltungen in einem bestimmten Ausmass sind nicht grundsätzlich ausgeschlossen. Die Schutzbestimmung tendiert vielmehr dahin, dass bei solchen Vorhaben auf billige Art und Weise auf das heute be- 240 Verwaltungsgericht 2001