Die Parzelle Nr. xy befindet sich in der Zone W3, angrenzend an die Dorfzone. Das Gebäude Nr. z wurde als Objekt 3.1.51 unter Volumenschutz gestellt. Die unter Volumenschutz gestellten Gebäude sind gemäss § 31 Abs. 2 der Bau- und Nutzungsordnung der Gemeinde W. (BNO) vom 19. Juni 1996/13. Januar 1998 für das Ortsbild von besonderem Wert und in ihrem baulichen Volumen geschützt. Sie dürfen abgebrochen und an gleicher Stelle im Rahmen des bestehenden Kubus wieder aufgebaut werden. Es besteht kein Anspruch auf Erweiterung des Bauvolumens. Die architektonische Gestaltung der Bauten und der Umgebung ist sorgfältig auf das Ortsbild abzustimmen.