heit in extremster Form betrifft, kann es als Massnahme nur bei einer konstanten Gefahr für Leib und Leben verhältnismässig sein (AGVE 2000, S. 194). Die Fixation ist deshalb nur in konkreten Notfallsituationen und in der Regel höchstens für die Dauer von drei Tagen anzuordnen. 2001 Denkmalschutz 237 X. Denkmalschutz 58 Nutzungsplanung; Kommunaler Denkmalschutz. - Anforderungen an die Schutzwürdigkeit eines Gebäudes, das im Nutzungsplanverfahren unter Volumenschutz gestellt wird (Erw. 3a - d) - Überprüfung der Verhältnismässigkeit (Erw. 3d/ee)