hingegen seien ganz kurze Isolierungen in akuten, schweren Erregungszuständen für die Mitpatienten oft eine Notwendigkeit (Eugen Bleuler, Lehrbuch der Psychiatrie, Neubearbeitung von Manfred Bleuler, Berlin/Heidelberg/New York 1983, S. 193). In einem beschränkten zeitlichen Rahmen kann deshalb in bestimmten Fällen eine Verbindung von Zwangsmedikation und Isolation verhältnismässig sein (vgl. BGE 126 I 120). Sobald jedoch die medikamentöse Behandlung ihre gewünschte Wirkung entfaltet, ist die Isolation aufzuheben.