Die für eine Zwangsbehandlung in Frage kommenden Medikamente unterscheiden sich u.a. auch hinsichtlich ihrer Wirkungsdauer. Während sich z.B. das vornehmlich der Initialbehandlung akuter psychotischer Erregungszustände dienende Medikament "Clopixol-Acu- tard" durch eine relativ kurze Wirkungsdauer auszeichnet, ist diese z.B. beim Medikament "Clopixol Depot", welches vor allem für die Erhaltungstherapie eingesetzt wird, wesentlich länger. Zudem sprechen nicht alle Patienten in gleichem Masse auf eine bestimmte Dosis desselben Medikaments an. Es ist deshalb nicht möglich, die für eine Zwangsmedikation zulässige Höchstdauer in absoluten Zahlen festzulegen.