Königsfelden ist gestützt auf die angefochtene bezirksärztliche Verfügung vom 26. Mai 2001 nicht möglich. Deshalb besteht kein aktuelles Rechtsschutzinteresse an der materiellen Prüfung der fürsorgerischen Freiheitsentziehung (Erw. 2/b/bb vorstehend). Auf die Beschwerde kann deshalb nicht eingetreten werden. 57 Zwangsmassnahmen im Rahmen der fürsorgerischen Freiheitsentziehung; Richtwerte für die Dauer der verschiedenen Zwangsmassnahmen. - Zwangsmedikation (Erw. 3/a/bb/bbb). - Isolation (Erw. 3/b/bb). - Fixation (Erw. 3/c/bb).