Der Beschwerdeführer möchte – im Unterschied zu einer Person, die bewusst von gewissen gesellschaftlich akzeptierten Verhaltensnormen abweicht, wie z.B. einem Clochard oder einem Arbeitsscheuen – ein von der Gesellschaft akzeptiertes Leben führen. An der Verhandlung erklärte er, dass er sich in der Rekrutenschule wohlgefühlt habe, weil er sich dort als vollwertiges Mitglied der Gesellschaft gefühlt habe. Der Aufenthalt in der Drogenentziehungsanstalt Neuenhof habe ihm Mühe gemacht, da er nicht zu den "Schwerstsüchtigen", den "Leuten vom Letten", gehöre. Auch zu den Insassen des Kalchrain, "Leuten aus dem Gefängnis", passe er nicht.