Bei einem Clochard oder einem Arbeitsscheuen darf nicht schon allein deswegen von schwerer Verwahrlosung gesprochen werden, weil dieser durch seine Lebensführung der Öffentlichkeit oder der Familie zur Last fällt. Eine schwere Verwahrlosung in seelischer, sittlicher oder affektiver Hinsicht kann jedoch u.U. dann angenommen werden, wenn die betroffene Person selber zu erkennen gibt, dass sie eigentlich ein anderes Leben führen möchte. Dabei muss sich eine solche fürsorge- 224 Verwaltungsgericht 2001