ihre Entwicklung hängt deshalb entscheidender von geeigneten pä- dagogisch-therapeutischen Massnahmen ab. Von daher gesehen kann unter Umständen bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen ein fürsorgerisches Tätigwerden im Hinblick auf eine drohende schwere Verwahrlosung in einem früheren Stadium angezeigt sein (R. Furger, Unterbringung Jugendlicher und Erwachsener im Sinne der fürsorgerischen Freiheitsentziehung aus psychiatrischer Sicht, in: ZVW 38/1983, S. 44 f., 48 ff.; Caviezel-Jost, a.a.O., S. 222, 230 f.). In diesem Sinne ist der Verwahrlosungsbegriff "altersabhängig" auszulegen.