Ob eine schwere Verwahrlosung vorliegt, lässt sich nicht aufgrund messbarer Grössen feststellen, sondern muss gestützt auf die Bewertung der Einzelumstände und konkreter Vorkommnisse erfolgen; massgeblich ist immer der Zustand der im einzelnen Fall zu beurteilenden Person. Dabei ist auch das Alter derselben zu berücksichtigen. Jugendliche und junge Erwachsene sind stärker beeinflussbar als ältere Personen; 2001 Fürsorgerische Freiheitsentziehung 223