3/c). - Bei einer drohenden Verwahrlosung muss nicht bis zum Eintritt eines nicht mehr verbesserbaren Zustandes gewartet werden (Erw. 3/d). - Arbeitserziehungsanstalt als geeignete Anstalt (Erw. 5). Entscheid des Verwaltungsgerichts, 1. Kammer, vom 30. Mai 2001 in Sachen M.Z. gegen Verfügung des Bezirksamts Z. Aus den Erwägungen