54 Anstaltseinweisung; Auslegung des Begriffs der schweren Verwahrlosung; Einweisung eines Jugendlichen in eine Arbeitserziehungsanstalt. - Stark einschränkende Auslegung des Begriffs der schweren Verwahrlosung (Erw. 2/a und b). - Berücksichtigung des jugendlichen Alters (Erw. 2/c). - Voraussetzungen für die Mitberücksichtigung der seelischen, sittlichen oder affektiven Verwahrlosung (Erw. 3/b/aa-cc). - Verhältnis zu anderen Einweisungstatbeständen (Erw. 3/c).