Dass die Ausführungen über die Herkunft der heutigen Psychiatrie und die - nicht zu bestreitende - Möglichkeit des Missbrauchs nicht geeignet sind, die Zwangsbehandlung generell als unzulässig erscheinen zu lassen, bedarf keiner weiteren Begründung. Dies gilt erst recht für die angeblichen, politischen Hintergründe (Psychiatrie, Behandlung mit Psychopharmaka und fürsorgerische Freiheitsentziehungen als Mittel des Staates, die unterdrückten Massen im Zaum zu halten). bb)