49 Veranlagung nach Vermögensentwicklung und Lebensaufwand (§ 144 Abs. 2 StG). - Mittelflussrechnung, wenn eine Buchhaltung geführt wird (Erw. 3/a, b/aa). - In der Regel ist davon auszugehen, dass der Lebensaufwand jedenfalls den betreibungsrechtlichen Notbedarf erreicht (Erw. 3/b/bb). Entscheid des Verwaltungsgerichts, 2. Kammer, vom 27. März 2001 in Sachen U.S. gegen Entscheid des Steuerrekursgerichts. Aus den Erwägungen