dd) aaa) Die Behandlung eines Vermögensobjekts in der Buchhaltung des Steuerpflichtigen stellt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichts zwar kein allein entscheidendes Kriterium für dessen Zuordnung zum Geschäftsvermögen dar; in der Bilanz enthaltene 2001 Kantonales Steuerrecht 201