In der Eröffnungsbilanz per 1. Januar 1991 erschienen die Aktien mit dem Nominalwert von Fr. 50'000.--. Weitere 10 bzw. 17 Aktien der D. AG zeichnete der Beschwerdeführer anlässlich von Kapitalerhöhungen vom 21. Februar 1991 und 8. Juli 1991, was entsprechend verbucht wurde. Durch Abschreibungen per Ende 1991 in Höhe von Fr. 25'000.-- sowie per Ende 1992 in Höhe von Fr. 52'000.-- wurde der Buchwert der Beteiligung auf Fr. 0.-- abgeschrieben.