2. Den streitigen Abschreibungen auf Beteiligungen bzw. den geltend gemachten Kapitalverlusten liegt im Detail folgender Sachverhalt zugrunde: (...) b) aa) Im Wertschriftenverzeichnis per 1. Januar 1987 deklarierte der Beschwerdeführer 7 Namenaktien à nominal Fr. 1'000.-- der B. AG. Davon veräusserte er zwei am 12. Februar 1988, anlässlich einer Kapitalerhöhung zeichnete er per 3. Mai 1988 weitere Aktien. Im Wertschriftenverzeichnis per 1. Januar 1989 wies er 19 Aktien der B. AG aus. Am 23. April 1990 kaufte er zusätzlich 35 Aktien der B. AG. In den Aufzeichnungen der Jahre 1989/90 über das Geschäftsvermögen sind die Aktien nicht als Aktiva aufgeführt und im Wert-