198 Verwaltungsgericht 2001 47 Geschäfts-/Privatvermögen. - Ausdrückliche Zuweisung zum Geschäfts- oder zum Privatvermögen durch den Steuerpflichtigen ist, sofern mit den objektiven Gegebenheiten vereinbar, verbindlich (Erw. 3). - Keine rückwirkende Überführung ins Geschäftsvermögen (Erw. 3/b/ee). Entscheid des Verwaltungsgerichts, 2. Kammer, vom 7. Februar 2001 in Sachen M.F. gegen Entscheid des Steuerrekursgerichts. Sachverhalt