1975 ist zu entnehmen, dass der Teilungsvertrag als Kompromisslösung aus den divergierenden Ansprüchen der Erben entstand. Im ersten Entwurf wie auch im Entwurf des Notars war vorgesehen, dass A.B. und F.B. sämtliche Nachlassgrundstücke samt Gebäuden in Pacht erhalten sollten, und zwar für so lange, wie ihnen die Bewirtschaftung gesundheitlich möglich war.