dies gelte auch, wenn die Verpachtung von den Beteiligten aus damaliger Sicht möglicherweise als dauernd angesehen worden sei (VGE vom 3. Februar 1998; eine staatsrechtliche Beschwerde wies das Bundesgericht ab). D. M.G.-B. starb am 8. November 1992. Die Steuerkommission veranlagte ihre Erben zu einer Jahressteuer 1991. Aus den Erwägungen I. 2. Im vorliegenden Fall geht es um die Jahressteuerveranlagung 1991. Das neue Steuergesetz (nStG) vom 15. Dezember 1998 194 Verwaltungsgericht 2001