46 Geschäfts-/Privatvermögen. Steuernachfolge. Übergangsbestimmungen. - Für die Steuerjahre bis 2000 ist das Steuergesetz 1983 noch integral, also einschliesslich der Verfahrensbestimmungen, anwendbar (Erw. I/2). - Privatentnahme durch definitive Verpachtung oder bloss vorläufige Verpachtung zur Überbrückung eines Schwebezustands? (Erw. II/1/b/bb). - Der bei der Veräusserung von Grundstücken des Geschäftsvermögens erzielte Kapitalgewinn unterliegt der Jahressteuer gemäss § 34 Abs. 2 StG, wenn er wegen Tod des Steuerpflichtigen nicht während einer ganzen Steuerperiode versteuert wird (Erw.