1982, S. 154 f.). (Durch den Einbezug der fälschlicherweise nicht einbezogenen Grundstücke) würde sich die Perimeterfläche um rund 15'000 m2 erhöhen. (...) Dementsprechend wäre der auf die Privaten entfallende Kostenanteil von Fr. 1'800'000.-- statt auf 85'339 m2 gewichteter Fläche auf 100'339 m2 zu verteilen, entsprechend Fr. 17.939/m2 gewichteter Fläche. (Die Erhöhung des Gemeindeanteils um 15'000 x Fr. 17.939 = rund Fr. 270'000.-- hebt diesen auf knapp 44 % an.) e)