Armin Knecht, Grundeigentümerbeiträge an Strassen im aargauischen Recht, Berner Diss., Aarau 1975, S. 54). Ob diese Interpretation zwingend sei, kann hier offen bleiben. Das BauG enthält keine Spezialbestimmungen zur Tragung der Kosten für die Erstellung der Beleuchtungsanlagen, sodass diese wie andere Strassenbestandteile zu behandeln sind; § 99 Abs. 2 BauG, auf den sich die Beschwerdeführerinnen beziehen, beschlägt einzig den Unterhalt. (...) 6. d) cc) (...) Somit wurde der Beitragsperimeter im nördlichen Teil zu eng gezogen.