Vielmehr bestehen verschiedene Möglichkeiten, die Abgabe trotzdem zu erheben, u.a. durch die Schaffung einer rückwirkenden neuen Abgabenordnung (URP 1998, S. 741 f.). Im VGE vom 9. September 1998 hat das Verwaltungsgericht denn auch ausdrücklich festgehalten, die Gutheissung der Beschwerde schliesse die Erhebung eines Beitrags gestützt auf eine noch zu schaffende, ausreichende gesetzliche Grundlage nicht aus.