Pra 82/1993, S. 540). Das kann gar nicht anders sein, da gerade bei der Wasserund Abwasserversorgung die Investitionen des Gemeinwesens und die private Bautätigkeit nicht im zeitlichen Gleichschritt erfolgen, wobei die Investitionen nicht notwendigerweise vorausgehen, sondern zusätzliche Anschlüsse eben oft auch Folgekosten bewirken. Erträge und Aufwendungen stellen somit nicht "Momentaufnahmen" dar, sondern sind über einen längeren Zeitraum zu vergleichen (AGVE 1998, S. 197; 1995, S. 181 f.). 180 Verwaltungsgericht 2001