43 Kanalisationsanschlussgebühr. Kostendeckungsprinzip. Äquivalenzprinzip. - Anwendung des Kostendeckungsprinzips auf die Abwasserentsorgung (Erw. 3). - Der Vergleich der Einnahmen und Ausgaben muss über eine längere Zeitspanne erfolgen. - Bei der Prüfung des Kostendeckungsprinzips sind bei den jährlichen Ausgaben- oder Einnahmenüberschüssen Zinsen, aber nicht Zinseszinsen aufzurechnen; anzuwendender Zinsfuss (Erw. 3/b). - Bei einer Kumulation von Anschlussgebühren und Baubeiträgen ist dem Äquivalenzprinzip bei der Bemessung des Baubeitrags Rechnung zu tragen (Erw. 5).