könnten, fehlt es. Die letzten Klinikeinweisungen erfolgten wegen massiver Belästigungen der unmittelbaren Umgebung, aber primär im eigenen Interesse des Beschwerdeführers, um seinen Zustand mittels Medikamenten wieder zu verbessern und ihm so erneut ein Leben ausserhalb der Klinik zu ermöglichen. Bei einer erheblichen Verschlechterung seines psychischen Zustands kann die Gefahr neuer Delikte zwar nicht ausgeschlossen werden; die Akten rechtfertigen aber kaum, von regelmässig wiederkehrender Selbst- und/oder Fremdgefährdung zu sprechen - abgesehen davon, dass für die Voll- 2001 Straf- und Massnahmenvollzug 175