) 4. a) Die Delikte, die dem Urteil des Bezirksgerichts B. vom 25. Februar 1993 zugrunde liegen, datieren von 1990/91. Seither sind die Handlungen des Beschwerdeführers vom 4. Juli 1997 die einzigen erwähnenswerten Delikte mit strafrechtlichen Folgen. Dieser Vorfall darf nicht auf die leichte Schulter genommen werden. Der Beschwerdeführer war damals in begreiflicher Erregung über die vorgesehene Einweisung in die PKK, was zwar das Verschulden zu mildern mag, nicht aber die objektive Gefährlichkeit, die vorliegend im Vordergrund steht.