und Erfahrungen die folgenden Sachverhaltselemente als nachgewiesen erachtet (AGVE 1998, S. 173 f.): - Der Beschwerdeführer leidet an einer chronischen Schizophrenie. - Aus ärztlicher Sicht ist die Dauerbehandlung mit Neuroleptika angezeigt. - Während der Behandlung mit Neuroleptika waren der Zustand und das Verhalten des Beschwerdeführers markant weniger auffällig als bei Unterbruch der medikamentösen Behandlung. - Solange die ärztliche und medikamentöse Behandlung angeordnet war, hielt sich der Beschwerdeführer jedenfalls in den 174 Verwaltungsgericht 2001