spezialisierte Institutionen. Im Massnahmenzentrum St.Johannsen, das u.a. zur Behandlung von psychisch gestörten Straftätern im Sinne von Art. 43 StGB konzipiert ist, stehen für die psychiatrische und psychotherapeutische/psychologische Betreuung der Eingewiesenen (87 Plätze) zwei (externe) Fachärzte/-innen für Psychiatrie und Psychotherapie und zwei interne Psychologen/-innen zur Verfügung; die Psychotherapie erfolgt in der Regel als Einzeltherapie, bezogen auf die individuellen Bedürfnisse und insbesondere auf die Fähigkeit der betreffenden Person, sich auf die Therapie einzulassen. Dies gilt grundsätzlich auch bei Sexualstraftätern;