die Weisung der Weiterführung der Totalabstinenz nicht mehr eingehalten. 2001 Straf- und Massnahmenvollzug 167 VI. Straf- und Massnahmenvollzug 41 Einweisung in eine Heil- oder Pflegeanstalt (Art. 43 StGB). - Anforderungen an eine Heilanstalt im Sinne von Art. 43 StGB (Erw. 2/c/aa). - Vorgehen, wenn sich die Durchführung der vom Strafrichter angeordneten Massnahme als unmöglich erweist: analog zur Einstellung einer Massnahme wegen Erfolglosigkeit (Erw. 3/c).