Die erhöhten Werte hat er in Relation zu diesen Angaben gesetzt. Der Beschwerdeführer habe die erhöhten Werte mit dem "Vino Spumante" erklärt. Medizinisch liessen sich die Werte über der Norm nur durch einen Alkoholabusus erklären, er habe aber die Beurteilung den zuständigen Instanzen überlassen wollen und deshalb die Etikette beigelegt. Auch nach der medizinischen Beurteilung von Dr. X. war der Schluss der Verwaltung, dass der Beschwerdeführer die Totalabstinenz nicht eingehalten hatte, zutreffend. Der Beschwerde- 2001 Strassenverkehrsrecht 165