Der erste Test erfolgte erst am 14. November 1997, also mehr als einen Monat nach der Verfügung vom 6. Oktober 1997, über drei Monate nach der letzten Kontrolle vom 4. August 1997 und erst nachdem der Beschwerdeführer durch Dr. X. gemahnt wurde. Die drei Bluttests vom 14. November, 12. Dezember 1997 und 5. Januar 1998 ergaben alle GGT-Werte, die über dem Referenzwert von 50 U/l lagen. Erst der letzte Test vom 9. Januar 1998, wies wieder einen Wert innerhalb der Referenz von 48 U/l auf.