Schon ab dem Tag der Dispensation liefen die Abklärungen und Kontakte zwischen den zuständigen Behörden in W. und U. So konnte schon auf den 11. Dezember 1999 - rund zweieinhalb Wochen nach der Dispensierung - zu einer Sitzung zwischen den zuständigen Behörden und den Lehrkräften eingeladen werden, um das weitere Vorgehen für den Übertritt abzuklären. Der Informationsfluss zwischen den Klägern und der Schulpflege war in dieser Phase zwar 2001 Schulrecht 159