Das undatierte Schreiben der Schulpflege an den Gemeinderat, welches bei diesem am 7. Dezember 1999 eingetroffen ist und worin der provisorische Entscheid festgehalten wurde, dass S. auf den 3. Januar 2000 nach U. wechseln könne, ist den Klägern nicht zugestellt worden. Allerdings hat der Schulpfleger Z. den Klägern diese provisorische Zustimmung der Schulpflege U. am 4. Dezember 2001 telefonisch mitgeteilt. Schon ab dem Tag der Dispensation liefen die Abklärungen und Kontakte zwischen den zuständigen Behörden in W. und U.