Persönlichkeitsentwicklung des Kindes in Frage gestellt werden (AGVE 1995, S. 606; zu andern Gründen: AGVE 1996, S. 212 [Alleinerziehender Elternteil ohne genügende Betreuungsmöglichkeit am Wohnort]; AGVE 1989, S. 503 und Verwaltungspraxis der Bundesbehörden [VPB] 48/III/1984, S. 263 [Unzumutbarer Schulweg]). Diese Rechtsprechung wurde anlässlich der Schulgesetzrevision vom 17. März 1998 (Inkrafttreten am 1. August 1998) in die gesetzliche Regelung von § 6 Abs. 2 SchulG überführt, wonach der Schulbesuch ausserhalb der Wohn- bzw. Aufenthaltsgemeinde aus wichtigen Gründen die Unentgeltlichkeit gemäss § 3 Abs. 3 SchulG nicht aufhebt.