Die Verpflichtung, Lebensmittel mit abgelaufenem Mindesthaltbarkeitsdatum auf einer separaten Auslage zu verkaufen, hält der Überprüfung aufgrund des Verhältnismässigkeitsprinzips ebenfalls stand. Zunächst ist ohne Weiteres klar, was mit der fraglichen Anordnung gemeint ist: Sämtliche Produkte mit abgelaufenem Mindesthaltbarkeitsdatum müssen so plaziert werden, dass sie sich optisch erkennbar von den übrigen Produkten abheben; gekühlte oder tiefgekühlte Waren im Besondern müssen in den bestehenden Behältnissen lediglich anders plaziert werden. Es ist auch nicht unsinnig, beide Massnahmen kumulativ zu verlangen;