wenn die Beschwerdeführerin davon ausgeht, vom durchschnittlichen Konsumenten dürften Eignungsprüfungen erwartet werden; in aller Regel wird sich der Kunde darauf verlassen, dass bei einem im Laden angebotenen Produkt, das nicht speziell gekennzeichnet ist, das Mindesthaltbarkeitsdatum noch nicht abgelaufen ist. Die Verpflichtung, Lebensmittel mit abgelaufenem Mindesthaltbarkeitsdatum auf einer separaten Auslage zu verkaufen, hält der Überprüfung aufgrund des Verhältnismässigkeitsprinzips ebenfalls stand.