Der verlangte besondere Hinweis ist zweifellos geeignet, dies zu erreichen. Dass der Einwand, ein Hinweis sei höchstens dann nötig, wenn ein konkretes Lebensmittel nicht mehr die anfängliche Qualität aufweise, im hier zu erörternden Zusammenhang nicht schlüssig sein kann, ist bereits dargelegt worden (Erw. b/bb/ccc und ddd hievor). Es mutet auch eher etwas weltfremd an, 2001 Lebensmittelpolizei 153