Auch hier stellt es aber keine Rechtsverletzung dar, wenn die Vorinstanzen die Frage bejahten. Dabei spielt eine wesentliche Rolle, dass andere Grossverteiler Lebensmittel mit abgelaufenem Mindesthaltbarkeitsdatum in der Regel nicht mehr zum Verkauf anbieten bzw. dies kurz vor dem Ablauf des Datums zu reduziertem Preis und auf separater Auslage mit entsprechendem Hinweis tun. Diese Praxis ist für die Erwartungshaltung des Konsumenten zumindest stark mitbestimmend.