2. Abschnitt: Datierung) nachgekommen, der wie folgt lautet: „1Das Mindesthaltbarkeitsdatum eines Lebensmittels ist das Datum, bis zu dem ein Lebensmittel unter angemessenen Aufbewahrungsbedingungen seine spezifischen Eigenschaften behält. 2 Das Verbrauchsdatum bezeichnet das Datum, bis zu welchem ein Lebensmittel zu verbrauchen ist. Nach diesem Datum darf das Lebensmittel nicht mehr als solches an Konsumentinnen oder Konsumenten abgegeben werden. 3 Auf vorverpackten Lebensmitteln muss das Mindesthaltbarkeitsdatum angegeben werden.