Unter den gegebenen Umständen erscheine deshalb ein Hinweis auf die Tatsache, dass das Mindesthaltbarkeitsdatum abgelaufen sei, und das Anbieten der Lebensmittel auf einer separaten Auslage erforderlich. Dies sei mit geringem Aufwand realisierbar. Auch in praktischer Hinsicht werfe die Separierung der betroffenen Produkte keine besonderen Probleme auf. Gekühlte oder tiefgekühlte Waren müssten in den bestehenden Behältnissen lediglich anders plaziert werden; diese separat angebotenen Produkte befänden sich bereits im Angebot und benötigten daher kein weiteres Volumen im Verkaufsraum. b) aa) Das LMG bezweckt nach dessen Art.